Als Behörde in Luzern, Sursee, der Zentralschweiz oder im Aargau brauchen Sie einen erfahrenen, neutralen Erbschaftsverwalter für Fälle nach Art. 554 ff. ZGB.
Wir (Meckys T&T AG), führen den Auftrag neutral, fachlich kompetent, regional verwurzelt und erfahren durch.
Warum Teilungsämter und Behörden in Luzern und Umgebung uns beauftragen
- Schnelle unkomplizierte Übernahme des Falls
- Effiziente Klärung unklarer Erbverhältnisse
- Professionelle Handhabung komplexer und umfangreicher Nachlässe
- Sichere Verwaltung bei Nacherbschaft und weitern Sicherungspflichten
Wir übernehmen vollständig: Inventar, Werterhalt (Immobilien/Konten/Verträge), Abwicklung von Verpflichtungen, korrekte Rechenschaft gegenüber der Behörde.
Erbschaftsverwalter benötigt?
Schnelle Terminvereinbarung – professionelle Übernahme – volle Transparenz
Unsere Leistungen speziell für Behörden in der Region
- Nachlassinventar erstellen und sichern
- Werterhaltende Liegenschafts- und Vermögensverwaltung
- Steuern, Rechnungen, Kündigungen etc. abwickeln
- Transparente Koordination mit Erben, Banken, Behörden usw.
- Vollständige Rechnungslegung und Abschluss
Unabhängig, qualifiziert, effizient – erbschaftschützendes Honorar.
Ihre Adresse für Behörden in Luzern, Sursee, Zentralschweiz und Aargau
Meckys T&T AG – langjährig bewährt, vertraut mit Teilungsämtern, Gemeinden und Behörden in Ruswil, Sursee, Luzern, Aargau und Umgebung. Schnelle Reaktion, klare Abrechnung, volle Entlastung.
Jetzt kontaktieren – speditive Übernahme Ihres Falls.
Meckys T&T AG
Wolhuserstrasse 31
6017 Ruswil (bei Sursee und Luzern)
Telefon: +41 41 244 03 10
E-Mail: info@erbschaft-verwaltung.ch

«Unser Fokus liegt stets auf Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Gleichbehandlung aller Erben.»
Komplexer Nachlass?
Wir übernehmen die Erbschaftsverwaltung professionell und werterhaltend – vertraut mit Gemeinden um Ruswil, Sursee, Luzern und im Aargau.
