Erledigung sämtlicher Erbschaftsangelegenheiten

Erbteilung und Erbenvertretung
Erbteilungsmandat: Erbteilung im Auftrag der Erben – Durchführung der Erbteilung

Willensvollstreckung
Vollzug Ihres Testaments und sichere Verwaltung des Nachlasses.

Verwaltung
Erbschaftsverwaltung im Auftrag der Behörde, insb. als Willensvollstrecker.

Nachlassplanung
Planung und Vorbereitung Ihrer Hinterlassenschaft, insb. Unternehmensnachfolge und Betriebsübernahme.

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Jahre Erfahrung
Erbteilung und Verwaltung des Nachlasses nach einem Todesfall – Ablauf, Fristen und Schritte
Im Erbschaftsfall gilt es viele rechtliche Vorgaben und Fristen zu beachten – insbesondere bei der Erbschaftssicherung, im Bereich der Inventaraufnahme, Erbschaftsverwaltung, Eröffnung letztwilliger Verfügungen, Ausschlagung und der Erbteilung. Wir bieten Ihnen leicht verständliche, aber rechtlich fundierte Informationen und Hilfestellungen, die Sie gezielt bei Ihren erbrechtlichen Angelegenheiten in Luzern, der Zentralschweiz und im Aargau unterstützen.

Durchführung der Erbteilung

Willensvollstreckung

Inventar und Nachlassaufnahme

Erbschaftsverwaltung

Testament und Nachlassplanung

Checklisten und Hilfestellung

Jurist
MLaw Daniel Kellenberger

Telefon
+41 41 244 03 10
Unsere Leistungen – von der Rechtslage bis zur praktischen Nachlassabwicklung
Wir erklären Ihnen die gesetzlichen Erbschaftsprozesse nach Schweizer Recht, wie sie in der Praxis z. B. in Luzern gehandhabt werden:
Wichtige Bereiche:
- Sicherungs- und Inventarmassnahmen: Nachdem ein Todesfall behördlich eröffnet wird, müssen alle Vermögenswerte und Schulden vollständig erfasst werden. Diese Inventaraufnahme bildet die Grundlage für Steuerfragen sowie für die Ausschlagungs- oder Annahmefristen der Erben.
- Erbschaftsverwaltung: Gemäss Art. 554 ZGB kann die Verwaltung des Nachlasses durch die Behörden angeordnet werden, wenn z. B. Erben unbekannt oder handlungsunfähig sind.
- Eröffnung letztwilliger Verfügungen: Jede gefundene Verfügung von Todes wegen muss der Behörde unverzüglich eingereicht werden, und die Erben werden vorgeladen. Diese Einlieferungs- und Eröffnungsfrist ist im Gesetz klar geregelt.
- Behördliche Praxis & Fristen: Das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) legt fest, wie Inventare zu erheben sind, welche Fristen gelten und wie die Ausschlagung einer Erbschaft beginnt – z. B. erst ab Kenntnis des Inventarabschlusses.
Diese praxisnahen Dienstleistungen und Erklärungen sind ideal für Erblasser, Erben und Pflichteilsberechtigte in Luzern, Zug, Schwyz, Uri, Ob- und Nidwalden, sowie im Aargau.


Ratgeberbeiträge, Vorlagen und Checklisten zum Schweizer Erbrecht
Unsere Fachbeiträge erklären die Prozesse bei Erbschaftsverfahren und aktuelle Rechtsprechung zum Erbrecht in der Schweiz:
- Checklisten für Erben: Vom Todesfall bis zur Auszahlung – inklusive Fristen und Kontaktlisten für Zivilstandsämter und Behörden (in Arbeit, kontaktieren Sie uns).
Häufige Fragen zum Schweizer Erbrecht – verständlich und praxisrelevant
- Wann wird ein Sicherungsinventar aufgenommen?
- Die Behörden können ein Inventar anordnen, wenn z. B. ein Erbe abwesend oder handlungsunfähig ist. Die Frist beginnt in der Regel binnen zwei Monaten nach dem Tod.
- Was bedeutet Erbschaftsverwaltung?
- Die Erbschaftsverwaltung wird angeordnet, wenn die Erben unbekannt sind, oder es besondere rechtliche Risiken gibt – die Verwaltung erfolgt durch die zuständige Behörde.
- Wie muss ein Testament eingereicht werden?
- Jede letztwillige Verfügung ist unverzüglich bei der Behörde einzureichen und binnen Monatsfrist zu eröffnen.
- Für wen eignet sich eine Unterstützung bei der Erbteilung, z.B. eine Erbteilung im Auftrag der Erben?
- Erbengemeinschaften, welche sich vom Aufwand und vom Kontakt mit Behörden entlasten möchten oder die Erbteilung über eine professionelle neutrale Stelle abwickeln wollen.


Ein Dienst der Meckys T&T AG Ruswil Luzern
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- Die Meistbegünstigung des überlebenden Ehepartners – Nutzniessung am Nachlass gem. Art. 473 ZGB
So sichern sich Ehepaare maximal ab Das Schweizer Erbrecht enthält klare Regeln zur Aufteilung des Nachlasses. Dabei ist eine erbrechtliche… Die Meistbegünstigung des überlebenden Ehepartners – Nutzniessung am Nachlass gem. Art. 473 ZGB weiterlesen - Der Erbenvertreter – Hilfe beim Erben (Erbrecht Schweiz)
Was ist eine Erbenvertretung? Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, bilden sie eine sogenannte Erbengemeinschaft. Grundsätzlich müssen alle Entscheidungen zusammen getroffen… Der Erbenvertreter – Hilfe beim Erben (Erbrecht Schweiz) weiterlesen - Die Erbschaftsverwaltung nach Art. 554 f. ZGB
Was ist eine Erbschaftsverwaltung in der Schweiz und was ist der Unterschied zum Willensvollstrecker? Die Erbschaftsverwaltung ist eine behördliche Massnahme… Die Erbschaftsverwaltung nach Art. 554 f. ZGB weiterlesen

