Unterstützung auf dem langen Weg bis zur Erbteilung

Erbteilung und Erbschaftsverwaltung
Luzern, Zentralschweiz und Aargau – fair, korrekt und entlastend

Erledigung sämtlicher Erbschaftsangelegenheiten

Erbteilung und Erbenvertretung Zentralschweiz Aargau Nachlassregelung

Erbteilung und Erbenvertretung

Erbteilungsmandat: Erbteilung im Auftrag der Erben – Durchführung der Erbteilung

Willensvollstreckung Zentralschweiz und Aargau Nachlassabwicklung Testament

Willensvollstreckung

Vollzug Ihres Testaments und sichere Verwaltung des Nachlasses.

Nachlassverwaltung Behörden Zentralschweiz Erbschaftsverwaltung

Verwaltung

Erbschaftsverwaltung im Auftrag der Behörde, insb. als Willensvollstrecker.

Nachlassplanung Zentralschweiz Testament Vorsorge Erbschaft

Nachlassplanung

Planung und Vorbereitung Ihrer Hinterlassenschaft, insb. Unternehmensnachfolge und Betriebsübernahme.

Unser Büro für Erbrecht Luzern und Zentralschweiz – Erben, Nachlass, Erbteilung und Erbschaftsverwaltung

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Jahre Erfahrung

Erbteilung und Verwaltung des Nachlasses nach einem Todesfall – Ablauf, Fristen und Schritte

Im Erbschaftsfall gilt es viele rechtliche Vorgaben und Fristen zu beachten – insbesondere bei der Erbschafts­sicherung, im Bereich der Inventaraufnahme, Erbschaftsverwaltung, Eröffnung letztwilliger Verfügungen, Ausschlagung und der Erbteilung. Wir bieten Ihnen leicht verständliche, aber rechtlich fundierte Informationen und Hilfestellungen, die Sie gezielt bei Ihren erbrechtlichen Angelegenheiten in Luzern, der Zentralschweiz und im Aargau unterstützen.

Durchführung der Erbteilung

Willensvollstreckung

Inventar und Nachlassaufnahme

Erbschaftsverwaltung

Testament und Nachlassplanung

Checklisten und Hilfestellung

Fachspezialist Jurist Erbrecht Sursee, Luzern MLaw Daniel Kellenberger

Jurist
MLaw Daniel Kellenberger

Telefon
+41 41 244 03 10

Wir erklären Ihnen die gesetzlichen Erbschaftsprozesse nach Schweizer Recht, wie sie in der Praxis z. B. in Luzern gehandhabt werden:

Wichtige Bereiche:

  • Sicherungs- und Inventarmassnahmen: Nachdem ein Todesfall behördlich eröffnet wird, müssen alle Vermögenswerte und Schulden vollständig erfasst werden. Diese Inventaraufnahme bildet die Grundlage für Steuerfragen sowie für die Ausschlagungs- oder Annahmefristen der Erben.
  • Erbschaftsverwaltung: Gemäss Art. 554 ZGB kann die Verwaltung des Nachlasses durch die Behörden angeordnet werden, wenn z. B. Erben unbekannt oder handlungsunfähig sind.
  • Eröffnung letztwilliger Verfügungen: Jede gefundene Verfügung von Todes wegen muss der Behörde unverzüglich eingereicht werden, und die Erben werden vorgeladen. Diese Einlieferungs- und Eröffnungsfrist ist im Gesetz klar geregelt.
  • Behördliche Praxis & Fristen: Das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) legt fest, wie Inventare zu erheben sind, welche Fristen gelten und wie die Ausschlagung einer Erbschaft beginnt – z. B. erst ab Kenntnis des Inventarabschlusses.

Diese praxisnahen Dienstleistungen und Erklärungen sind ideal für Erblasser, Erben und Pflichteilsberechtigte in Luzern, Zug, Schwyz, Uri, Ob- und Nidwalden, sowie im Aargau.

Verwaltung und Beratung zur Erbschaft in Ruswil
Checklisten und Ratgeber im Erbfall Luzern und Sursee

Unsere Fachbeiträge erklären die Prozesse bei Erbschaftsverfahren und aktuelle Rechtsprechung zum Erbrecht in der Schweiz:

  • Checklisten für Erben: Vom Todesfall bis zur Auszahlung – inklusive Fristen und Kontaktlisten für Zivilstandsämter und Behörden (in Arbeit, kontaktieren Sie uns).
  • Wann wird ein Sicherungsinventar aufgenommen?
    • Die Behörden können ein Inventar anordnen, wenn z. B. ein Erbe abwesend oder handlungsunfähig ist. Die Frist beginnt in der Regel binnen zwei Monaten nach dem Tod.
  • Was bedeutet Erbschaftsverwaltung?
    • Die Erbschaftsverwaltung wird angeordnet, wenn die Erben unbekannt sind, oder es besondere rechtliche Risiken gibt – die Verwaltung erfolgt durch die zuständige Behörde.
  • Wie muss ein Testament eingereicht werden?
    • Jede letztwillige Verfügung ist unverzüglich bei der Behörde einzureichen und binnen Monatsfrist zu eröffnen.
  • Für wen eignet sich eine Unterstützung bei der Erbteilung, z.B. eine Erbteilung im Auftrag der Erben?
    • Erbengemeinschaften, welche sich vom Aufwand und vom Kontakt mit Behörden entlasten möchten oder die Erbteilung über eine professionelle neutrale Stelle abwickeln wollen.
Erbschaftsverwalter Luzern, Sursee, Aargau und Zug
Meckys T&T Rechtsberatung Ruswil Sursee und Luzern

Ein Dienst der Meckys T&T AG Ruswil Luzern

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