Leistungen – von der Rechtslage bis zur praktischen Nachlassabwicklung

Hilfe beim Erben in der Schweiz

Wir unterstützen Privatpersonen, Unternehmen, Erbengemeinschaften und Behörden bei der Erbschaftsverwaltung und Erbteilung in Luzern, der Zentralschweiz und im Aargau. Unsere Dienstleistungen reichen von der Erbenvertretung über die Willensvollstreckung bis zur vorausschauenden Nachlassplanung – professionell, strukturiert und praxisorientiert.

 


 

Erbteilungsmandat – Erbenvertretung

Fair, strukturiert, neutral. Begleitung von Erbengemeinschaften insb. in Luzern, Sursee, Sempach und Rothenburg.

Willensvollstreckung

Zuverlässige Umsetzung des letzten Willens. Vollständige Abwicklung des Nachlasses in der Zentralschweiz und Aargau.

Erbschaftsverwaltung

Übernahme von Verwaltungs- und Abwicklungsmandaten im Auftrag der Behörden oder Erben. Strukturierte Nachlassbearbeitung, Inventarisierung und Koordination aller Beteiligten.

Nachlassplanung

Vorausschauende Planung schafft Klarheit. Beratung zu Testament, Vermögen und Vorsorge.

Erbteilungsmandat | Erbenvertretung

Wir begleiten Erbengemeinschaften bei der fairen und transparenten Aufteilung von Vermögenswerten.
Als neutrale Erbenvertretung insb. in Luzern, Sursee, Sempach und Rothenburg sorgen wir für klare Abläufe und eine rechtssichere Koordination zwischen allen Beteiligten.

 

-MEHR-

Unsicherheit in der Erbengemeinschaft?

Eine unabhängige Fachperson schafft Klarheit, Struktur und faire Lösungen für alle Beteiligten.

 

*erste halbe Stunde gratis

 

Willensvollstreckung Zentralschweiz Nachlassabwicklung Testament

Willensvollstreckung

Als eingesetzter Willensvollstrecker setzen wir den letzten Willen zuverlässig um. Von der Inventarisierung über die Verwaltung bis zur Verteilung des Nachlasses übernehmen wir die vollständige Abwicklung – unabhängig und verantwortungsvoll.

 

-MEHR-

Nachlassplanung | Nachfolgeregelung

Wir bieten frühzeitige Nachlassplanung in Luzern und Umgebung. Diese schafft Klarheit und verhindert spätere Konflikte.
Wir beraten Privatpersonen und Unternehmen im Raum Zentralschweiz und Aargau bei Testamenten, Vermögensstrukturierung und Vorsorgeregelungen.

 

-MEHR-

Vorsorgen und Konflikte vermeiden

Eine professionelle Nachfolgeregelung entlastet Sie administrativ und sorgt für eine geordnete Nachlassabwicklung.

 

*erste halbe Stunde gratis

 

Verwaltung | Dienstleistungen im Auftrag der Behörden

Wir erklären sämtliche Abläufe und Möglichkeiten im Erbrecht und führen bis zur Erbteilung. Wir erläutern und übernehmen die behördlichen Erbschaftsprozesse, insb. die Sicherungsmassregeln nach Schweizer Erbrecht, wie sie in der Praxis z. B. in Luzern oder im Aargau gehandhabt werden:

Wichtige Bereiche:

  • Sicherungs- und Inventarmassnahmen: Nachdem ein Todesfall behördlich eröffnet wird, müssen alle Vermögenswerte und Schulden vollständig erfasst werden. Diese Inventaraufnahme bildet die Grundlage für Steuerfragen und kann sich auf die Ausschlagungs- oder Annahmefristen der Erben auswirken.
  • Erbschaftsverwaltung: Gemäss Art. 554 ZGB kann die Verwaltung des Nachlasses durch die Behörden angeordnet werden, wenn z. B. Erben unbekannt oder handlungsunfähig sind.
  • Eröffnung letztwilliger Verfügungen: Jede gefundene Verfügung von Todes wegen muss der Behörde unverzüglich eingereicht werden, und die Erben werden vorgeladen. Diese Einlieferungs- und Eröffnungsfrist ist im Gesetz klar geregelt.
  • Behördliche Praxis & Fristen: Das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) legt fest, wie Inventare zu erheben sind, welche Fristen gelten und wie die Ausschlagung einer Erbschaft beginnt – z. B. erst ab Kenntnis des Inventarabschlusses.

Diese Dienstleistungen und Erklärungen sind ideal für Erblasser, Erben und Behörden in Luzern, Zug, Schwyz, Uri, Ob- und Nidwalden, sowie im Aargau.

Zusammenarbeit mit Gemeinden und Behörden

Übernahme von Nachlassverwaltungen, Inventarisierungen und Erbenvertretungen im Auftrag von Behörden in der Zentralschweiz und im Kanton Aargau. Strukturiert, zeitgemäss, effizient.