Erbteilungsmandat & Erbenvertretung

Professionelle Unterstützung bei der Erbteilung

Nach einem Todesfall entsteht unter den Erben automatisch eine Erbengemeinschaft. Entscheidungen über Vermögen, Immobilien oder Konten müssen gemeinsam getroffen werden – oft eine emotional belastende und organisatorisch komplexe Situation.

Mit einem Erbteilungsmandat übernehmen wir als unabhängige Fachstelle die strukturierte Begleitung oder vollständige Abwicklung der Erbteilung. Ziel ist eine faire, transparente und effiziente Lösung für alle Beteiligten – sachlich, neutral und im Sinne des Erblassers.

 


 

Was ist ein Erbteilungsmandat?

Ein Erbteilungsmandat ist ein Auftrag der Erben an eine unabhängige Fachperson oder Mandatsträger, die Nachlassregelung zu koordinieren und umzusetzen.

Ein solches Mandat ist besonders sinnvoll, wenn:

      • kein Willensvollstrecker eingesetzt wurde

      • Unsicherheiten über Vermögenswerte bestehen

      • mehrere Erben beteiligt sind

      • unterschiedliche Interessen oder Spannungen vorhanden sind

      • administrative Aufgaben zeitlich oder fachlich überfordern

    Wir handeln dabei nicht quasi richterlich im Alleingang, sondern als neutrale Vertretung mit Fokus auf Klarheit, Struktur und Fairness.

    Unsicherheit in der Erbengemeinschaft?

    Eine unabhängige Fachperson schafft Klarheit, Struktur und faire Lösungen für alle Beteiligten.

     

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    Erbenvertretung – Ihre Interessen professionell gewahrt

    Im Rahmen der Erbenvertretung übernehmen wir auf Wunsch die Kommunikation und Koordination gegenüber:

        • Banken und Finanzinstituten

        • Versicherungen

        • Grundbuchämtern und Behörden

        • Notariaten

        • weiteren beteiligten Stellen

      Dadurch werden Sie spürbar entlastet und behalten dennoch jederzeit die Übersicht und Entscheidungsfreiheit.

      Ablauf einer begleiteten Erbteilung

      Jede Erbsituation ist individuell. Typischerweise umfasst unsere Unterstützung folgende Schritte:

      1. Situationsanalyse

          • Feststellung der Erben

          • Überblick über Vermögenswerte und Verpflichtungen

          • Prüfung vorhandener Testamente oder Verfügungen

        2. Strukturierung des Nachlasses

            • Erstellung einer Vermögensübersicht

            • Klärung offener Positionen

            • Vorbereitung der Teilungsgrundlagen

          3. Abstimmung unter den Erben

              • Moderation von Gesprächen

              • Erarbeiten tragfähiger Lösungen

              • sachliche Vermittlung bei unterschiedlichen Vorstellungen

            4. Umsetzung der Teilung

                • Koordination von Übertragungen oder Verkäufen

                • Dokumentation der Vereinbarungen

                • Abschluss der Nachlassregelung
              Erbteilung und Erbenvertretung Zentralschweiz Nachlassregelung

              Unser Fokus liegt dabei stets auf Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Gleichbehandlung aller Erben.

              Nachlassanalyse

              Vermögensübersicht, Erbensituation, klare Verhältnisse schaffen.

              Verwaltung

              Abwicklung offener Positionen, Erhaltung der Erbschaft, Teilungsgrundlage schaffen.

              Kommunikation

              Vertretung vor Behörden und Banken, Orientierung der Erben, Vermittlung bei Uneinigkeit.

              Erbteilung umsetzen

              Veräusserungen, Dokumentation und Abschluss durch einen fairen Erbteilungsvertrag.

              Wann ist professionelle Unterstützung besonders sinnvoll?

              Ein Erbteilungsmandat empfiehlt sich insbesondere bei:

                  • Immobilien im Nachlass

                  • Unternehmensbeteiligungen

                  • international verteilten Erben

                  • unklaren Vermögensverhältnissen

                  • angespannten familiären Situationen

                  • fehlender Zeit oder Erfahrung der Beteiligten

                Gerade in solchen Konstellationen kann eine neutrale Fachperson helfen, Verzögerungen und Konflikte zu vermeiden.

                Zeit sparen und Konflikte vermeiden

                Professionelle Erbenvertretung entlastet Sie administrativ und sorgt für einen geordneten Ablauf der Erbteilung nach Schweizer Erbrecht.

                 

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                Ihr Nutzen auf einen Blick

                    • Neutrale Vermittlung zwischen den Erben

                    • Strukturierter Ablauf statt Unsicherheit

                    • Zeitliche Entlastung im administrativen Bereich

                    • Klare Dokumentation aller Schritte

                    • Wahrung Ihrer Interessen gegenüber Dritten

                    • Sachliche Lösungen auch bei Meinungsverschiedenheiten

                  Regional verankert – schweizweit tätig

                  Unsere Leistungen richten sich an Erben und Erbengemeinschaften in der gesamten Schweiz, mit besonderem Bezug zur Zentralschweiz, Luzern und Aargau. Wir verbinden rechtliche Expertise mit praktischer Erfahrung in der Nachlassabwicklung.

                  Ziel: Eine faire und nachvollziehbare Erbteilung

                  Eine Erbteilung muss weder kompliziert noch konfliktbeladen sein. Mit professioneller Begleitung entsteht Klarheit, Sicherheit und ein geordneter Abschluss des Nachlasses – im Interesse aller Beteiligten und im Respekt vor dem letzten Willen des Verstorbenen.

                  Unterstützung bei der Erbteilung benötigt?

                  Unabhängige Begleitung, klare Struktur und faire Lösungen für alle Erben.

                  *erste halbe Stunde gratis